Keine Sonderrechte für reiche Ausländer_innen!

19.01.2016

Die beratende Kommission des Kantonsrates hat sich mehrheitlich (13 von 15) dafür ausgesprochen, dass AusländerInnen, die ein steuerbares Vermögen von mehr als 20 Millionen bzw. ein steuerbares Einkommen von mehr als einer Million haben, keine Deutschkenntnisse brauchen, um eine permanente Niederlassungsbewilligung zu bekommen. Sämtliche bürgerliche Kommissionsmitglieder sind laut Tages-Anzeiger für die ungleiche, sprich bessere Behandlung reicher AusländerInnen. Ein dickes Portemonnaie soll also mehr Rechte und weniger Pflichten bedeuten.
Die JUSO Zug wehrt sich gegen die soziale Apartheid, welche die bürgerlichen Parteien in Zug mit diesem Gesetz errichten möchten. Die „kantonalen fiskalischen Interessen“ sind den Bürgerlichen wichtiger als die Gleichbehandlung aller Menschen vor dem Gesetz.
Mit der erleichterten Erteilung der Niederlassungsbewilligung C für superreiche AusländerInnen setzen die Bürgerlichen die Lex Koller ausser Kraft und heizen somit die prekäre Lage auf dem Zuger Wohnungsmarkt weiter an. Superreichen AusländerInnen wird durch die Niederlassungsbewilligung C ohne ein Minimum an Integration ermöglicht, sich neben dem Hauptwohnsitz weitere Wohnungen und Häuser als Kapitalanlage anzueignen und somit die Wohnungspreise noch mehr ins Unerschwingliche zu treiben.
Ein russischer Oligarch, der natürlich pauschalbesteuert wird, kann noch mehr vom Steuerparadies profitieren und auf dem ohnehin schon prekären Zuger Wohnungsmarkt spekulieren, ohne auch nur ein Wort Deutsch lernen zu müssen. Dabei könnte ein Multimillionär locker Privatunterricht nehmen, um sich die geforderten Sprachkenntnisse anzueignen. Das ist nicht nur zumutbar, sondern ein wichtiger Bestandteil der Integration.
Die JUSO Zug wehrt sich gegen diese unfaire Ausnahmeregelung, denn sie untergräbt die Grundwerte unserer Demokratie und ist somit Gift für unsere Gesellschaft.