Die JUSO Zug äussert sich kritisch gegenüber die vom Regierungsrat verabschiedete ‘Wohnpolitische Strategie 2030’ (WPS 2030). Anstatt das Problem der Wohnungsnot grundlegend anzugehen ist lächerliche Pflästerlipolitik vorgesehen, von welcher die Bevölkerung kaum Verbesserungen spüren wird.
“Der Regierungsrat sieht im Wohnungsbau die Privatwirtschaft im Lead”: Anhand von diesem Zitat aus der ‘Wohnpolitschen Strategie 2030’ wird sichtbar, dass die Zuger Regierung die Ursachen der Wohnungsnot noch nicht begriffen hat. Für die Bevölkerung hat die Privatwirtschaft schon längstens versagt. Das wissen alle wenigstens dann, wenn sie im Kanton Zug eine Wohnung suchen müssen.
Mit dem Ansatz “Anreize vor Regulierungen setzen” möchte der Regierungsrat möglichst wenige verbindliche Massnahmen umsetzen und die unsichtbare Hand des Marktes übernehmen lassen. Dies obwohl er gleichzeitig einsieht, dass eine Wohnpolitik “ganz ohne Regulierungen nicht funktioniert”. Ein Geständnis, dass bürgerliche Politik die Bedürfnisse der Bevölkerung verfehlt.
Weiter stellt sich der Regierungsrat gegen griffige, soziale Massnahmen, die sich in der Praxis als erfolgreich erwiesen haben: Er lehnt ein gemeindliches Vorkaufsrecht, einen Wohnfonds und eine Deckelung der Mietzinserhöhung bei Renovierungen ab. “Der Regierungsrat positioniert sich klar gegen Massnahmen, die in anderen Kantonen zu einer Linderung der Wohnungsnot führten”, meint Xiao Ember, CoPräsident*in der JUSO Zug: “Diese wohnpolitische Strategie 2030 ist nicht einmal ein Lippenbekenntnis: Der Kanton Zug gibt jetzt schon bekannt, dass er mehr bezahlbaren Wohnraum nicht schaffen wird.”
Wieder einmal zeigt sich, wie die FDP-SVP-Mehrheit im Regierungsrat es nicht auf die Reihe kriegt, den Bedürfnissen der Zuger Bevölkerung gerecht zu werden. Statt konkrete Lösungsansätze zu bringen kennen sie nur ideologische Schlagwörter wie “Regulierungen lockern” oder “Anreize verschaffen”. Für die JUSO Zug ist klar: Die Einwohnenden des Kantons Zug haben Besseres verdient!
Deshalb fordert die JUSO Zug:
- Die Einführung eines Vorkaufsrechts auf Grundstücke für Gemeinden
- Die Erschaffung eines kantonalen Wohnfonds für den Erwerb von bezahlbarem Wohnraum
- Eine Deckelung des Mietzinsanstiegs insbesondere bei Sanierungen und Renovierungen