02.08.2017
Die Junge Alternative und JUSO Zug legen Berufung gegen das Urteil von Kantonsrichter Sialm zu zwei Wohnraum-Plakaten ein. Die beiden Jungparteien setzen somit ein unmissverständliches Zeichen für das Recht auf freie Meinungsäusserung in politischen Debatten und wehren sich gegen das politisch gefärbte Gerichtsurteil.
Das Urteil von Kantonsrichter Sialm priorisiert die Eitelkeiten zweier Regierungsräte gegenüber der Meinungs- und Kunstfreiheit sowie dem öffentlichen Interesse am politischen Diskurs. «Für die politische Kultur in diesem Kanton ist es fatal, wenn politisch Andersgesinnte zensiert und mittels Prozessen eingeschüchtert werden. Eine Demokratie lebt davon, dass Meinungen im öffentlichen Diskurs diskutiert werden und nicht davon, dass die Obrigkeit missliebige Äusserungen mundtot machen kann», stellt Konradin Franzini, Co-Präsident der Jungen Alternative, klar.
Das Urteil zeugt davon, dass nicht eine seriöse juristische Aufarbeitung des Falles, sondern die Abstrafung engagierter Jungpolitikerinnen und Jungpolitiker, die mit einer kreativen Kampagne das bürgerliche Zuger Establishment offenbar aus seiner Komfortzone aufgeschreckt haben, im Vordergrund stand. Der Kantonsrichter berücksichtigt in seinem Entscheid weder die Kommunikation und politische Debatte im Vorfeld der Abstimmung noch die Wahrnehmung der Plakate durch parteipolitisch unbefangene Bürgerinnen oder Journalisten und missachtet somit elementare Grundsätze einer fairen Prozessführung. Die willkürliche Beweiswürdigung und das Ignorieren von Präzedenzfällen (BG-Urteil im Fall Vasella) belegen, dass sich der Kantonsrichter stärker von persönlichen Seilschaften (Vergangenheit in der Anwaltskanzlei, welche die klagenden Regierungsräte vertritt) und seinem Parteibüchlein (dasselbe wie der Herr Finanzdirektor) leiten liess, als einen rechtlich einwandfreien Prozess zu führen.
Die Junge Alternative und die JUSO Zug setzen sich für eine demokratische Kultur im Kanton Zug ein, die es allen ermöglicht, konstruktiv Meinung zu beziehen. In diesem Sinne legen sie Berufung gegen das Urteil ein. «Wir erwarten eine unvoreingenommene und juristisch seriöse Aufarbeitung, welche die Grundsätze für öffentliche Debatten höher gewichtet als die Eitelkeiten zweier Regierungsräte», so Yannick Ringger, Co-Präsident des Zuger Komitees für bezahlbaren Wohnraum.
Das Urteil von Kantonsrichter Sialm priorisiert die Eitelkeiten zweier Regierungsräte gegenüber der Meinungs- und Kunstfreiheit sowie dem öffentlichen Interesse am politischen Diskurs. «Für die politische Kultur in diesem Kanton ist es fatal, wenn politisch Andersgesinnte zensiert und mittels Prozessen eingeschüchtert werden. Eine Demokratie lebt davon, dass Meinungen im öffentlichen Diskurs diskutiert werden und nicht davon, dass die Obrigkeit missliebige Äusserungen mundtot machen kann», stellt Konradin Franzini, Co-Präsident der Jungen Alternative, klar.
Das Urteil zeugt davon, dass nicht eine seriöse juristische Aufarbeitung des Falles, sondern die Abstrafung engagierter Jungpolitikerinnen und Jungpolitiker, die mit einer kreativen Kampagne das bürgerliche Zuger Establishment offenbar aus seiner Komfortzone aufgeschreckt haben, im Vordergrund stand. Der Kantonsrichter berücksichtigt in seinem Entscheid weder die Kommunikation und politische Debatte im Vorfeld der Abstimmung noch die Wahrnehmung der Plakate durch parteipolitisch unbefangene Bürgerinnen oder Journalisten und missachtet somit elementare Grundsätze einer fairen Prozessführung. Die willkürliche Beweiswürdigung und das Ignorieren von Präzedenzfällen (BG-Urteil im Fall Vasella) belegen, dass sich der Kantonsrichter stärker von persönlichen Seilschaften (Vergangenheit in der Anwaltskanzlei, welche die klagenden Regierungsräte vertritt) und seinem Parteibüchlein (dasselbe wie der Herr Finanzdirektor) leiten liess, als einen rechtlich einwandfreien Prozess zu führen.
Die Junge Alternative und die JUSO Zug setzen sich für eine demokratische Kultur im Kanton Zug ein, die es allen ermöglicht, konstruktiv Meinung zu beziehen. In diesem Sinne legen sie Berufung gegen das Urteil ein. «Wir erwarten eine unvoreingenommene und juristisch seriöse Aufarbeitung, welche die Grundsätze für öffentliche Debatten höher gewichtet als die Eitelkeiten zweier Regierungsräte», so Yannick Ringger, Co-Präsident des Zuger Komitees für bezahlbaren Wohnraum.