Die Gegner der Konzernverantwortungsinitiative erwähnen gerne die sogenannte Beweislastumkehr. Nach ihren Worten würde die Konzernverantwortungsinitiative zu einer Beweislastumkehr führen, wodurch nicht mehr die Kläger beweisen müssen, dass ein Schaden entstanden ist. Dies sei ein tiefgreifender Wandel unseres heutigen Rechtssystems. So dramatisch dies auch klingt, führt die Konzernverantwortungsinitiative nicht zu einem grundlegenden Wandel unseres Rechtssystems.
Die Beweislast liegt weiterhin bei der geschädigten Person. Die geschädigte Person muss beweisen, dass sie einen Schaden erlitten hat, dass dieser widerrechtlich entstanden ist und dass der angeklagte Konzern dafür verantwortlich ist. Es muss ein adäquater Kausalzusammenhang bestehen, bevor es zu einer Klage kommen kann. Vereinfacht formuliert, der Schaden muss durch die Handlungen der Konzerne verursacht worden sein. Somit gibt es keine grundlegende Änderung unseres Rechtssystems. Die Angst einer Beweislastumkehr ist irreführend und unbegründet. Die Konzernverantwortungsinitiative wird dafür sorgen, dass Konzerne, welche Menschenrechte und Umweltstandards absichtlich missachten, auch dafür geradestehen müssen. Deshalb stimme ich am 29. November Ja zur Konzernverantwortungsinitiative.
Jana Kürzi, Vorstandsmitglied, Zug