Gemäss der eidgenössischen Steuerverwaltung besitzt das reichste Prozent der Steuerpflichtigen 40 Prozent des gesamten privaten Vermögens. Mit Ausnahme weniger Kantone wird dieser Reichtum steuerfrei vererbt. Wo bei der Vererbung und der darauf folgenden Anhäufung solcher Kapitalmengen der urliberale Gedanke der Chancengleichheit zu finden sein soll, ist mir schleierhaft. Deshalb verwundert es, dass diese liberale Idee bei den sich heute als liberal verstehenden Parteien wenig Anklang findet. Stattdessen setzen sie auf Emotion, von der „Familienfeindlichkeit“ einer Erbschaftssteuer ist die Rede.
Bei genauem Lesen wird ersichtlich, dass für ein Ehepaar oder ein in eingetragener Partnerschaft lebendes Paar ein Freibetrag von vier Millionen vorgesehen ist. Es handelt sich dabei um einen Nettobetrag, das heisst beispielsweise Hypotheken auf Häuser wurden bereits abgezogen. Vermögen, welches diesen Freibetrag übersteigt, wird mit 20% besteuert, was gerade im Vergleich zu unseren Nachbarländern sehr moderat ist. Zu behaupten, eine solche Steuer würde die mittelständige Familie angreifen, ist also falsch.
Auch ein Freibetrag von vorgeschlagenen 50 Millionen für KMU sorgt dafür, dass lediglich ein Prozent der KMU vom ermässigten Steuersatz von fünf Prozent betroffen wären. Wer also von KMU-Sterben redet, scheint aus den Augen verloren zu haben, bei welchen Unternehmen und Konzernen es sich wirklich um KMU handelt.
Die relativ einseitige Konzentration auf die Beschaffung im Vergleich zum Nutzen der Einnahmen zeugt ausserdem von Interessenpolitik für wenige. Die langfristige Finanzierung der AHV geht jedoch alle etwas an. Die absehbare demografische Lage zwingt uns dazu, die Rentenfinanzierung zu überdenken. Statt auf massive Beitragserhöhungen oder Rentensenkungen sollten wir auf eine gerechte und moderate Steuer setzen. Verpassen wir deshalb die Chance nicht und stimmen am 14. Juni JA zur Erbschaftssteuerreform!
Sophia Moczko, Co-Präsidentin JUSO Zug
27.05.2015