Kürzlich wurde bekannt, dass in Zürich anfangs Juli ein Jude von einer Gruppe Neonazis aufs Übelste beschimpft und sogar bespuckt wurde. Wer in der Schweiz eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion beschimpft, schikaniert und diskriminiert kann gestützt auf die Rassismus-Strafnorm angezeigt und verurteilt werden. Politisch rechte Kräfte behaupten, dass das Antirassismusgesetz im Widerspruch zur freien Meinungsäusserung stünde und bezeichnen es gar als Maulkorb für Schweizerinnen und Schweizer. Anian Liebrand, der Präsident der Jungen SVP Schweiz, ist bei weitem nicht der einzige, welcher die Rassismus-Strafnorm am liebsten abschaffen und die UNO-Antirassismus-Konvention kündigen würde. Noch in diesem Jahr wurde in Luzern eine Veranstaltung unter dem Titel „20 Jahre Antirassismusgesetz – wir feiern nicht!“ abgehalten. Bei der Veranstaltung traten, so finde ich, sehr einseitig gewählte Redner wie Lukas Reimann, Hermann Lei und Herbert Meier auf. Ich möchte noch einmal auf die erwähnte Attacke, die einem Mann jüdischen Glaubens galt, zu sprechen kommen. Mir sind keine Parteivertreter bekannt, welche die aufgenommenen Ermittlungen gegen die an der Aktion beteiligten Neonazis kritisieren. In diesem konkreten Fall sind sich scheinbar alle einig, es handelt sich um eine schlichtweg schändliche und widerliche Tat. Ich denke, es ist selbstverständlich, dass menschenverachtendes Verhalten, wie dieses im Beispiel an den Tag gelegt wurde, in unserem Land nicht toleriert werden kann. Dabei spielt es keine Rolle, ob nun Juden, dunkel- oder hellhäutige Leute, Muslime oder andere Menschen Opfer einer solchen Tat sind. Allgemein ist für mich klar: Wer Menschen aufgrund ihrer Religion, ihrer Hautfarbe, ihrer Herkunft oder auch ihres Aussehens wegen beleidigt, schikaniert oder gar angreift, vertritt keine Meinung, sondern hat höchstenfalls ein gestörtes Selbstwertgefühl, welches er sich, bei allem Verständnis, das ich für Menschen mit Problemen auch habe, nicht auf Kosten anderer aufpolieren darf.
Mara Landtwing, Zug
06.08.2015