Baustelle Gleichstellung

Am 8. März ist der feministische Kampftag. Diese Gelegenheit haben Aktivist*innen der JUSO Zug genutzt, um darauf aufmerksam zu machen, wie weit der Kanton Zug beim Thema Gleichstellung bis heute noch hinterherhinkt. Deshalb fordert die Jungpartei die Wiedereinführung des kantonalen Gleichstellungsbüros, damit auf Worte auch Taten folgen.

Am Nachmittag des feministischen Kampftages steht vor dem Regierungsgebäude ein gelber Tisch mit Werkzeugen und einem Schild mit der Aufschrift «Baustelle Gleichstellung – aufgrund von ‹Geldproblemen› geschlossen».

Mit dieser Aktion machen Aktivist*innen der JUSO Zug darauf aufmerksam, wie weit der Kanton Zug beim Thema Gleichstellung immer noch hinterherhinkt. Dies, obwohl sowohl in der Bundesverfassung als auch in der kantonalen Verfassung die Gleichstellung der Geschlechter seit Jahrzehnten verankert ist. Mehr als leere Versprechen sind die beiden Gesetzesartikel leider nicht.

Denn das Zuger Büro für Gleichstellung wurde 1995 nach nur vier Jahren bereits wieder abgeschafft und die 1998 einberufene Gleichstellungskommission wurde 2010 aufgehoben. Erst nachdem sich mehrere Organisationen und Privatpersonen erfolgreich vor dem Bundesgericht dagegen gewehrt haben, wurde der Kanton Zug dazu verpflichtet, einen Ersatz für die Gleichstellungskommission zu finden. Das Resultat ist der «Massnahmenplan Gleichstellung», welcher jeweils für einen Zeitraum von drei Jahren vorgesehen ist. Zu einer Verbesserung der Lage führte dies allerdings nicht. Erneute Beschwerden wurden allerdings abgewiesen und der Zuger Kantonsrat hat weitere Vorstösse für eine zuständige Stelle seither versenkt. Dies mit der Begründung, dass dies «nicht erheblich» sei. Somit fehlt dem Kanton Zug bis heute eine öffentliche Institution zum Thema Gleichstellung.

Der aktuelle Massnahmenplan ist für den Zeitraum von 2023 bis 2026 vorgesehen. Grosse Änderungen zu den letzten Massnahmenplänen gibt es aber kaum. Denn auch der Regierungsrat musste zugeben, dass keine der Massnahmen vollständig umgesetzt werden konnte. Deshalb wurden nur einige Präzisierungen in den Formulierungen oder den möglichen Mitteln zur Erreichung in einigen Themenbereichen vorgenommen.

«Die fehlende Priorisierung der Gleichstellung der Geschlechter ist ein Armutszeugnis für den Kanton Zug», sagt Jana Kürzi, Co-Präsidentin der JUSO Zug. Dass keine der Massnahmen vollständig umgesetzt werden konnten, überrascht nicht. Die Massnahmen und die dazu vorgesehenen Mittel sind praktisch nicht existent. Wer den Massnahmenplan genauer unter die Lupe nimmt, erkennt schnell, dass bei den finanziellen Mitteln entweder auf die bestehenden/budgetierten Mittel verwiesen wird oder oftmals sogar explizit keine finanziellen Mittel gesprochen werden.

«Eine Massnahme ohne die notwendigen finanziellen Mittel ist nichts mehr als ein Lippenbekenntnis zur Beschwichtigung der Gemüter. Langfristige Verbesserungen werden wir aber dadurch keine erreichen können.»

Doch es hapert nicht nur bei den fehlenden finanziellen Mitteln, sondern auch bei den Massnahmen selbst. Diese sind nicht ausreichend, um eine tatsächliche Gleichstellung in allen Lebensbereichen erreichen zu können. Der Massnahmenplan ignoriert bewusst, dass die Ungleichheit der Geschlechter nicht durch Zufall entstanden ist, sondern eine Folge des patriarchalen Systems und der darauffolgenden Diskriminierung und Ausbeutung von FINTA-Personen (Frauen, Intersex, Nonbinär, Trans- und Agender-Personen) ist. Somit versuchen die Massnahmen nicht die Ursache sondern die Symptome des aktuellen Systems zu bekämpfen, wenn sie überhaupt als «bekämpfend» bezeichnet werden dürfen.

Dies zeigt sich besonders bei den Massnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie, und zur Berufs- und Studienwahl. Dafür, dass die Schweiz immer noch zu den fünf Ländern Europas mit dem grössten Einkommensgefälle zwischen den Geschlechtern gehört, sieht sich der Kanton Zug sich nicht in der Verpflichtung, griffige Massnahmen zu erarbeiten oder auch bewährte Massnahmen endlich einzuführen. Dabei sind Quoten ein effektives Mittel, um vorbestehende Geschlechterungleichgewichte in unterschiedlichen Bereichen und auf unterschiedlichen Ebenen zu korrigieren. Sie gewährleisten die Inklusion von FINTA-Personen und fördern den Zugang zu Aus- und Weiterbildungschancen und Arbeitsstellen. Doch weder bei der Förderung von FINTA-Personen in kantonalen Gremien noch in der kantonalen Verwaltung werden Quoten genutzt oder finanzielle Mittel gesprochen.

Stattdessen fokussiert sich der Kanton Zug bei den Massnahmen zum Berufs- und Studienwohl auf die Erhöhung der Anzahl männlicher Studierender an der PH Zug und im Gesundheitsbereich. Die Förderung von FINTA-Personen beschränkt sich auf Infoveranstaltungen. Eine Infoveranstaltung überwindet allerdings nicht die sexistischen Strukturen, welche den gleichen Zugang und Chancen für alle Geschlechter im Weg stehen. Um eine freie Wahl zu gewährleisten, müssen diese überwunden und überarbeitet werden. Dafür ist eine Infoveranstaltung nicht ausreichend.

«Der Kanton Zug organisiert lieber auf eine weitere Infoveranstaltung statt bewährten Massnahmen wie Quoten und Gleichstellungskommissionen eine Chance zu geben», sagt Jana Kürzi: «Die ‹Massnahmen› des Kantons bleiben dadurch bei Wort statt Tat.»

Ein weiterer limitierender Faktor des Massnahmenplans ist, dass sich dieser grösstenteils auf Kantonsangestellte und den Kanton als Arbeitgeber konzentriert. Um gegen Lohnungleichheit vorzugehen, benötigt es allerdings Massnahmen, welche die ganze Bevölkerung des Kanton Zug erreichen.

Es zeigt sich, dass der Massnahmenplan zum Thema Gleichstellung sowohl von den geplanten Massnahmen wie auch der zur Verfügung gestellten Mittel nicht ausreichend ist, um die tatsächliche Gleichstellung im Kanton Zug zu gewährleisten. Der Massnahmenplan besteht alleinig aus Lippenbekenntnissen statt griffigen Massnahmen.

Deshalb fordert die JUSO Zug:

Die Wiedereinführung des kantonalen Gleichstellungsbüros und der Fachstelle für Gleichstellung

Die Bereitstellung der notwendigen finanziellen Mittel für die Umsetzung der geplanten Massnahmen

Die Einführung von Quoten für eine besser Geschlechterverteilung auf allen Ebenen

Die Einführung von systematischen externen Kontrollen zu Lohnungleichheit einmal im Jahr statt alle vier Jahre

Eine Verpflichtung zu Lohntransparenz ohne Ausnahmen für alle Arbeitgeber*innen im Kanton Zug

Die Einsetzung von Gendergerechter Sprache in der internen wie der externen Kommunikation des Kantons