Zuger Regierungsrat veräppelt Bevölkerung

19.08.2016
Medienmitteilung des Zuger Komitees für bezahlbaren Wohnraum - JUSO und Junge Alternative Zug
In der Kommission zur kantonalen Initiative für bezahlbaren Wohnraum hat der Zuger Regierungsrat behauptet, dass der Anteil bezahlbaren Wohnraums in Zug bereits bei über 27 Prozent liegen und die Initiative somit obsolet sein würde. Der Regierungsrat legt damit nicht nur gravierende inhaltliche und methodische Mängel an den Tag, sondern veräppelt die Bevölkerung und versucht ein real existierendes Problem kleinzureden.
Wie bereits in der ersten Stellungnahme zu unserer Initiative hat der Regierungsrat die Kommissionsmitglieder mit fragwürdigen Zahlen manipuliert. Gemäss dem präsentierten Berechnungsmodell „Preisgünstige Wohnungen nach WFG Kanton und Gemeinden Stand 2013“ seien 27 Prozent aller Wohnungen im Kanton Zug preisgünstig, wenn von den Mietzins-Obergrenzen der kantonalen Wohnraumförderungsverordnung (WFV) ausgegangen werde. Gemäss der WFV gelten diese Obergrenzen für Neubauten, Sanierungen oder den Erwerb von Wohnraum, aber nicht für die Beurteilung von Bestandesmieten. Letztere berücksichtigt aber der Regierungsrat, wenn er schreibt, dass «27 Prozent aller Wohnungen im Kanton Zug [...] preisgünstig» sind. Seine Statistik ist also nicht nur methodisch fragwürdig, sondern auch inhaltlich falsch.
Ausserdem sind die Obergrenzen der WFV viel zu hoch angesetzt – sie sind höher als der durchschnittliche Preis von Mietwohnungen im Kanton Zug. „Der Regierungsrat versucht mit ein paar Zahlen die Kommission zu verunsichern und die realen Probleme auf dem Zuger Wohnungsmarkt zu ignorieren. Das ist respektlos gegenüber der Zuger Bevölkerung“, meint Marco Knobel, Co-Präsident des Zuger Komitees für bezahlbaren Wohnraum und Vorstandsmitglied der Jungen Alternative.
Anerkannte Richtlinien statt falsche Statistiken
Die Junge Alternative und die JUSO Zug unterstützen den Vorschlag der Kommissionsminderheit, wonach eine Wohnung dann preisgünstig ist, „wenn ihre Nettomiete um 25 Prozent unterhalb des Mittelwerts liegt“. Statt Kommissionsmitglieder mit falschen Zahlen in die Irre zu führen, soll sich der Regierungsrat an die Expertinnen und Experten in diesem Gebiet wenden und sich an die klaren und anerkannten Richtlinien des Bundes halten. „Dass der Regierungsrat die Kommissionsmitglieder mit falschen Zahlen in die Irre führt, zeigt, dass er offensichtlich Angst vor unserer Initiative und sicherlich keine sachlichen Argumente hat“, folgert Anna Spescha, Co-Präsidentin der JUSO Zug.
Wir machen auferksam auf die Definition "Presigünstiger Wohnraum" des Bundesamtes für Wohnungswesen:
Der Vermieter preisgünstigen Wohnraums darf keinen oder höchstens einen geringfügigen Gewinn auf dem Mietzins erzielen. Für die gemeinnützigen Wohnbauträger gilt der Grundsatz, wonach im Maximum die Kostenmiete weiterverrechnet werden darf. (Quelle: «Preisgünstiger Wohnraum – Ein Baukasten für Städte und Gemeinden" vom Bundesamt für Wohnungswesen»)
Zudem bestätigte Heinz Tännler gegenüber Tele 1 im Jahr 2014 noch völlig andere Zahlen:
Bericht: https://www.youtube.com/watch?v=P7PQuaQwIBU