Nein zu Versicherungsspionen!

16.11.2018

Am 25. November stimmen wir darüber ab, wie viel Macht wir Versicherungen geben möchten. Die grosse Frage ist, ob Versicherungen mehr Mittel zur Überwachung von uns Versicherten haben sollen als der Polizei in der Verbrechensbekämpfung zur Verfügung stehen. Es ist unumstritten, dass Versicherungsbetrug geahndet werden muss. Jedoch sollen RichterInnen festlegen, welche Massnahmen angebracht sind und die Überwachungen sollen dafür ausgebildete Personen durchführen. Im vorliegenden Gesetz ist beides nicht der Fall und Versicherungen erhalten einen Freipass. Mit Drohnen ins Schlafzimmer filmen – absolut möglich, wenn man den Gesetzestext wortwörtlich liest und auslegt. Aus 30 bis 60 Tagen Bildmaterial wird dann ein fünfminütiger Film, der die versicherte Person möglichst gesund aussehen lässt. Auch wenn man nichts zu verbergen hat und tatsächlich Anrecht auf Versicherungsleistungen hat kann man eine Person in einem Filmchen so aussehen lassen, als ob es ihr gut gehe. Besonders bei psychischen Krankheiten ist das einfach – und aufgrund eines solchen Zusammenschnitts können dann Versicherungsleistungen gestrichen werden. Zusätzlich kann auch die Überwachung selbst einen Einfluss auf den Gesundheitszustand der betroffenen Person haben und beispielsweise zu Verfolgungswahn führen. Ich bin gegen dieses masslos übertriebene Gesetz, dass den Versicherungen so viel Kompetenzen bei der Überwachung von uns allen gibt. Bundesbern soll nochmal über die Bücher und eine Gesetzesänderung beschliessen, die den Versicherungen klare Grenzen setzt, wo und wie wir Versicherten überwacht werden dürfen. Deshalb stimme ich am 25. November Nein zur willkürlichen Überwachung.
Anna Spescha, Co-Präsidentin JUSO Zug