Ungleich lange Speere auf dem Wohnungsmarkt und vor Gericht

09.05.2017

Zuger Filz vor Gericht und auf Wohnungsmarkt?
Die beiden Zuger Jungparteien Junge Alternative und JUSO haben mit dem Zuger Komitee für bezahlbaren Wohnraum eine Eingabe gegen die superprovisorische Verfügung des Kantonsgerichts eingereicht.
Zwei Regierungsräte haben mit einer superprovisorischen Verfügung den Stopp einer ersten Plakatkampagne der beiden linken Jungparteien erwirkt und versuchten sie mit der Androhung einer horrenden Busse einzuschüchtern. Damit haben die Regierungsräte nicht nur massiv in den Abstimmungskampf eingegriffen, sondern auch das Recht auf freie Meinungsäusserung verletzt. Die Verhältnisse im Prozess sind eindeutig: Auf der einen Seite die beiden Regierungsräte, die auffallend enge Verbindungen zum Kantonsrichter aufweisen, auf der anderen Seite einige junge BürgerInnen, die mit viel Aktivismus und sachlichen Argumenten das reale Problem der überteuerten Wohnungspreise in Zug lösen wollen. Das ungleiche Kräfteverhältnis widerspiegelt gleichsam die Lage auf dem Zuger Wohnungsmarkt, wo sich einige wenige Reiche das Land unter ihren Nagel reissen und keinen Platz für die normalverdienende Bevölkerung des Kantons übriglassen. Geld zählt in Zug offenbar mehr als liberale Rechte und das allgemeine Wohlbefinden der Bevölkerung.
Die Jungparteien lassen sich von den herrschenden Machtverhältnissen nicht einschüchtern, sondern wehren sich gegen die Privilegierung einer Elite auf Kosten der Bevölkerung. Wohnen, und zwar bezahlbar, ist ein Grundrecht für alle Menschen. Dasselbe gilt für das so wichtige Recht der freien Meinungsäusserung.
Die Initiative für bezahlbaren Wohnraum stösst seit ihrer Lancierung auf viel Wohlwollen in der Bevölkerung, die mit zu hohen Mietpreisen zu kämpfen hat. Die fragwürdige superprovisorische Verfügung hat diese Entwicklung verstärkt und zu einer grossen Welle der Solidarisierung geführt – und zwar nicht nur auf ideeller, sondern auch auf finanzieller Ebene. So haben sich bereits zahlreiche Private an der Übernahme unserer Anwaltskosten beteiligt, damit faire Abstimmungskämpfe und das Recht auf die Meinungsäusserungsfreiheit gewahrt bleiben.
Gerne interessiert uns, wie die Übernahme der Kosten auf Seiten der Regierungsräte aussieht. Regierungsrat Tännler hat bereits angekündigt, dass «der Regierungsrat an seiner nächsten Sitzung darüber beraten wird, wer die Kosten zu tragen hat». Erwägt der Regierungsrat tatsächlich, dass die SteuerzahlerInnen für die Prozess- und Anwaltskosten ihres privaten Kreuzzuges gegen das urliberale Recht auf freie Meinungsäusserung aufkommen müssen?
Dokumente: Stellungnahme von JUSO & Junge Alternative | Zeitstrahl